AGB:
KANZLEI URBACH & PARTNER LP
Limited Partnership (Canada)
Business Number:
1001290446
Registered Address:
155-2 King Street West, Unit 166,
Hamilton, Ontario, L8P1A1
Canada
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle fernmündlichem vereinbarten Lieferungen, Leistungen und Angebote von Urbach & Partner erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller fernmündlich vereinbarten Verträge, die Urbach & Partner mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Urbach & Partner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Urbach & Partner auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von Urbach & Partner / Mitwirkung des Kunden
(1) Urbach & Partner erbringt für Unternehmer individualisierte und standardisierte Dienstleistungen und Beratungsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Urbach & Partner dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Urbach & Partner, bleibt der Vergütungsanspruch von Urbach & Partner unberührt.
Sofern keine schriftliche Reaktion im Rahmen der Mitwirkungspflichten der Kunden im Sinne dieses Abschnittes §2 Absatz 2 binnen 7 Tagen erfolgt, hindert dies Urbach & Partner nicht daran Gegenleistungen, insbesondere Vergütungen und Provisionszahlungen aus dem Vertrag zu verlangen. Im Einzelfall kann der Kunde längere Antwortzeiten mit Urbach & Partner vorab vereinbaren.
(3) In Bezug auf die von Urbach & Partner zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Urbach & Partner in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Urbach & Partner ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Gegebenenfalls durch zeitliche Verzögerung des Kunden verursachten Mehraufwand bei Urbach & Partner hat der Kunde separat zu vergüten.
(6) Urbach & Partner darauf hin, dass Prüfungsverbände dazu berechtigt sind, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Urbach & Partner nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Urbach & Partner bleibt in diesen Fällen unberührt.
(7) Urbach & Partner ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(8) Die vereinbarte Vergütung von Urbach & Partner enthält kein Budget für etwaige Reisekosten. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
(9) Die Kommunikation über Geschäftsabläufe und die Kommunikation im Rahmen des Projektes zur Vertragsdurchführung erfolgt über die Kommunikationsplattform Slack, wenn die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Urbach & Partner und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Urbach & Partner nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Urbach & Partner eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Urbach & Partner unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Urbach & Partner kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Urbach & Partner kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Urbach & Partner nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Urbach & Partner überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Urbach & Partner verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Urbach & Partner zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) Urbach & Partner ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Urbach & Partner dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Urbach & Partner gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Urbach & Partner hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Urbach & Partner angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Urbach & Partner erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Urbach & Partner ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Urbach & Partner ist anders lautend. Eine Urbach & Partner erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Urbach & Partner als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Urbach & Partner ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) Urbach & Partner stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Urbach & Partner zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Eine Kündigung aus besonderer Vertrauensstellung ist ausgeschlossen.
§7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Urbach & Partner beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Urbach & Partner eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Urbach & Partner vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Urbach & Partner sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Urbach & Partner in Verzug, ist Urbach & Partner berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Urbach & Partner ist im Falle der außerordentlichen Kündigung berechtigt, die Vergütung für die Vertragslaufzeit als pauschalierten Schadenersatz geltend zu machen.
§8 Erfüllung
(1) Urbach & Partner wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Urbach & Partner ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Urbach & Partner bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Urbach & Partner innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Urbach & Partner gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Urbach & Partner unberührt.
§9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Urbach & Partner zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Urbach & Partner überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Urbach & Partner insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§11 Haftung
(1) Urbach & Partner haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Urbach & Partner nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die Unternehmensberatung zur Gründung von Firmenformen ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für alle Beratungsleistungen kann keine Haftung übernommen werden. Es ist zu empfehlen, einen Steuerberater immer mit einzubeziehen.
(3) Mit Auftragsannahme bestätigen die PARTEIEN, dass eine steuerliche Beratung nicht erfolgt ist oder erfolgen wird.
(4) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Urbach & Partner nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Urbach & Partner und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Urbach & Partner maßgebend.
AGB Stand: 22.07.2025 ©
Anhang
SEPA
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KANZLEI URBACH & PARTNER LP und dessen Erfüllungsgehilfen (Gläubigerreferenz-ID:…………………………………………………………) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von KANZLEI URBACH & PARTNER LP und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
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